
AGB
§ 1 (1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen offenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. (2) Unsere AGB gelten für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber im Unternehmen geschlossenen Vertrages, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. (2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der ieweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. § 2 (1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. (2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. (3) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber im Unternehmen kommt der Vertrag zustande. § 3 (1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. (2) Bei Kursen über mehrere Lehrgangsabschnitte (Halbiahre/Semester) ist pro Lehrgangsabschnitt im Voraus zu bezahlen. (3) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für iede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro Auslagenersatz verlangen. (4) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Die Höhe der Vergütung ist im Vertrag festgelegt. (5) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Die Vergütungssumme ist spätestens drei Wochen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. § 4 (1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag. (2) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Die Vertragsdauer ergibt sich aus den im Vertrag festgelegten Leistungen. (3) Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. § 5 Haftung für Schäden ( 1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. (2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. § 6 (1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10% des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist. (3) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor Beginn der Leistungserbringung zurücktreten. Der Leistungserbringer hat dann einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt bis zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung 10%, bei weniger als zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung 20% der vereinbarten Vergügung. (4) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Wenn eine Veranstaltung aus nicht vom Kunden zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, akzeptieren wir das. § 7 (1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: • für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. (2) Für die Erbringung von Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen in Unternehmen gilt: Wenn eine Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, bieten wir den Einsatz eines qualifizierten Kollegen oder einen Ersatztermin an. § 8 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen , die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. § 9 (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. (2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. |